Förderung Erneuerbare Energien
Finanzielle Unterstützung für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien | Jetzt Kosten sparen und die Umwelt entlasten
Energie sparen, die Umwelt entlasten und eine Förderung vom Staat erhalten: Die Bundesregierung hat verschiedene Förderprogramme im Angebot, die den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiv machen . Förderungen kommen für Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen in Frage.
Inhaltsübersicht:
NEU!!! Austauschprämie für Ölheizungen
Ab jetzt wird das Austauschen Ihrer alten Ölheizung gegen eine neue, klimafreundliche und effiziente Anlage mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert.
Haben Sie eine alte Ölheizung? Dann können Sie beim Austausch sogar bis zu 45 % Ihrer Investitionskosten als Zuschuss erhalten.
- Ersetzen Sie Ihre alte Ölheizung durch eine Heizung, die komplett mit erneuerbaren Energien betrieben wird, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten (zum Beispiel durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage). Mehr über Wärmepumpen erfahren Mehr über Biomasseanlagen erfahren
- Ersetzen Sie Ihre alte Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Energien-Anteil von mindestens 25 % erhalten Sie einen Investitionszuschuss von 40 % (Beispiel: Einbindung von Solarthermie). Mehr über Solaranlagen erfahren
Erzeugung von Wärme
2020: Förderungserhöhung von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Gas-Hybridheizungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhöht die Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Die Änderung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seit dem 02.01.2020 können Anträge über das neue, vereinfachte elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.2015.
Was ist neu?
Als Förderung wird nicht mehr ein Fixbetrag, sondern ein prozentualer Anteil der Kosten ausgezahlt, die Ihnen für den Austausch oder die Erweiterung Ihrer Heizungsanlage entstanden sind. Dazu zählen auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage. Falls Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.
Was wird gefördert?
Bei Neubauten werden gefördert:
- Biomasseanlagen Mehr über Biomasseanlagen erfahren
- Wärmepumpenanlagen Mehr über Wärmepumpen erfahren
- Solarkollektoranlagen Mehr über Solaranlagen erfahren
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass die Anlagen die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Bei bestehenden Gebäuden sind zahlreiche Förderungen möglich. Voraussetzung ist, dass im Gebäude "zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll".
- Hybridheizungen
- „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
- Solarkollektoranlagen Mehr über Solaranlagen erfahren
- Biomasseanlagen Mehr über Biomasseanlagen erfahren
- Effiziente Wärmepumpenanlagen Mehr über Wärmepumpen erfahren
Handelt es sich bei Ihrer alten, auszutauschenden Heizung um eine Ölheizung, erhalten Sie zusätzlich die Austauschprämie für Ölheizungen.
Wie hoch sind die Förderungen?
Art der Heizungsanlage | Gebäudebestand | Neubau | ||
Fördersatz1 | Fördersatz mit | Fördersatz1 | ||
Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage | 35 % | 45 % | 35 % | |
Solarkollektoranlage2 | 30 % | - | 30 % | |
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 | 35 % | 45 % | 35 % | |
Gas-Hybridheizung | mit erneuerbarer Wärmeerzeugung | 30 %5 | 40 %5 | - |
mit späterer Einbindung der erneuerbaren | 20 %6 | - | - | |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 31.12.2019. Anträge können ab 02.01.2020 ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
¹ Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme
² Da eine Solarkollektoranlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt.
3 Kombination einer Biomasse-, Wärmepumpen- und/oder Solarkollektoranlage
4 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
5 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger.
finden Sie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien, dem neuen Antragsverfahren und Fördervoraussetzungen des BAFA.
Auch die staaltliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für die Umrüstung auf Erneuerbare Energien verschiedene Zuschüsse und Kredite an.
Zuschüsse
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle 433
Kredite
- Energieeffizient Sanieren – Kredit 151
- Energieeffizient Bauen – Kredit 153 (nur für Neubau)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
- Erneuerbare Energien – Standard 270
Wir empfehlen Ihnen, einen unabhängigen Energieberater zu beauftragen, der Ihnen bestmögliche Tipps für das Vorhaben gibt. Die Kosten für diese Beratung werden von der KfW zusätzlich zu 50% gefördert. Dafür gibt es das KfW-Programm 431 (Zuschuss Baubegleitung). Der Berater übernimmt im Fall einer Beauftragung das Einreichen aller Förderanträge für Sie.
Erzeugung von Strom
Förderung von Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förderinstrument für die Stromerzeugung aus Regenerativen Energien. Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG garantiert Ihnen als Anlagenbetreiber die Abnahme Ihres Stroms zu festgelegten Preisen. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre Anlage gut geplant und wird optimal betrieben, sichert das EEG so ihre Refinanzierung plus angemessene Rendite. zu den Fördersätzen für Solarstrom
Die KfW fördert eine Investition in Photovoltaikanlagen unter bestimmten Umständen mit einem äußerst zinsgünstigen Kredit. zum Kredit der KfW
Außerdem haben Sie mit einer Photovoltaikanlage die Möglichkeit, Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen. zu den Fördersätzen auf der Seite der Bundesnetzagentur
Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förderdatenbank einzugeben. Dort werden Ihnen dann alle passenden Förderprogramme ausgegeben. Auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden dabei berücksichtigt. zur Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu den Fördermitteln auf unserer Seite erfolgen ohne Gewähr.
FAQ: Fördervoraussetzungen BAFA
Wer ist antragsberechtigt?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- gemeinnützige Organisationen
- kommunale Gebietskörperschaften
- Zweckverbände
- Genossenschaften
- Kommunen
Was sind "förderfähige Investitionskosten"?
Als förderfähige Investitionskosten gelten Ihre Kosten für:
- Anschaffung
- Installation
- Inbetriebnahme
- erforderliche Umfeldmaßnahmen
Was sind "erforderliche Umfeldmaßnahmen"?
Als Umfeldmaßnahmen gelten alle Arbeiten, die unmittelbar für die Vorbereitung und die Umsetzung der Maßnahme notwendig sind und/oder dazu dienen, die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik zu erhöhen.
Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung können berücksichtigt werden, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der förderfähigen Anlage stehen.
Beispiele für typische Umfeldmaßnahmen
- Ist für den Austausch Ihrer alten Heizanlage gegen eine neue, förderfähige Anlage in Ihrem bestehenden Haus die Umgestaltung Ihres Heizraumes erforderlich, so ist die Sanierung des Heizraumes inklusive aller dafür notwendigen fachtechnischen Arbeiten und Materialien förderfähig. Dazu zählen auch Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten.
- Ist für Ihre neue, förderfähige Anlage ein Flüssiggastank, ein Bunker, ein Lagerraum oder Silo zur Brennstoffaufbewahrung erforderlich, so sind die Anschaffungskosten förderfähig. Auch die Montage und Installation inklusive aller dafür notwendigen fachtechnischen Arbeiten und Materialien wird gefördert. Dazu zählen auch Wand- und Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten.
- Lassen Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue, förderfähige Anlage austauschen, so sind die Demontagearbeiten für die alte Anlage förderfähig. Dazu zählt t die Entsorgung Ihres alten Öl- oder Gastanks, die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks und der Ausbau und die Entsorgung Ihrer alten Heizung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle).
- Holen Sie sich fachmännische Unterstützung bei der Beratung, Planung und Baubegleitung Ihrer neuen, förderfähige Anlage, so wird auch dies von der BAFA gefördert (keine Fördermittelberatung).
Welche Voraussetzungen gelten für Solarthermieanlagen?
Förderfähig sind Anlagen zur
- Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung
- Kälteerzeugung
- Zuführung der Wärme/Kälte in Wärme- oder Kältenetz
Darüber hinaus verfügt die Anlage über
- das europäische Zertifizierungszeichen Solar Keymark
- einen jährlichen Kollektorertrag von mind. 525 kWh /m2
Weitere Voraussetzungen für Solarthermieanlagen im Gebäudebestand
| Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung | Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung | |||
| Flachkollektoren | Vakuumröhrenkollektoren | Luftkollektoren | ||
| Mindestkollektorfläche | 9 m2 | 7 m2 | keine Mindestfläche | 3 m2 |
| Mindestpufferspeichervolumen | 40 Liter/m2 Kollektorfläche | 50 Liter/m2 Kollektorfläche | kein Pufferspeicher erforderlich | 200 Liter Pufferspeichervolumen |
Weitere Voraussetzungen für Solarthermieanlagen im Neubau
- Bruttokollektorfläche: mindestens 20 m2
- entsprechendes Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart
- Wohngebäude: mindestens 3 Wohneinheiten
- Nichtwohngebäude: mindestens 500 m2 beheizbare Nutzfläche
- Mischformen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich.
- ODER: Solaraktivhaus, d. h. der solare Deckungsgrad anhand einer Simulationsberechnung muss mindestens 50 % betragen
Detaillierte Voraussetzungen für Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpenanlagen, Gas-Hybridheizungen, Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) finden Sie auf den Seiten der BAFA.